Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaften

      Für unsere Verträge gelten die folgenden Bedingungen, die wir hier für Dich zusammengefasst haben:

      1. Vertragsabschluss

       

      1.1 Die Mitgliedsvereinbarung (im Folgenden auch „Vertrag“) kommt mit beiderseitiger Unterzeichnung zustande.

      1.2 Das Mitglied ist verpflichtet, uns jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich mitzuteilen.

      2. Leistungsumfang

       

      2.1 Das Mitglied ist im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der Einrichtungen und Clubräume und zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung berechtigt.

      2.2 Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden. Sofern wir freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellen, begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Kunden, diese nutzen zu können. Wir werden unentgeltliche Zusatzleistungen als solche kenntlich machen und behalten uns vor, diese ganz oder teilweise einzustellen. Wir werden die Mitglieder innerhalb angemessener Frist im Voraus über die Einstellung unterrichten.

      2.3 Das Trainingspaket dient der regelmäßigen Trainingsplanaktualisierung, einer Anamnese und einer Körperanalyse. Das Mitglied hat hierbei die Möglichkeit, jeweils nach Ablauf von spätestens 6 Monaten einen auf das Trainingsziel abgestimmten Trainingsplan anzufordern, sowie eine Anamnese und eine Körperanalyse (Bio-Impedanz-Analyse). In diesem Zusammenhang erhält das Mitglied unterstützende Informationen in Bezug auf die Körperanalyse und die Umsetzung des umgestellten Trainingsplans. Der Termin mit dem Trainer geht bis zu 60 Minuten.

      3. Mitgliedskarte

       

      3.1 Das Mitglied erhält eine Mitgliedskarte, die ihm den Zutritt zu den Clubräumen ermöglicht und als Nachweis der Zugangsberechtigung dient. Die Mitgliedskarte darf nur von dem Mitglied oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich verwendet und nicht Dritten überlassen werden. Sie ist vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und bei Vertragsbeendigung zurückzugeben. Das Mitglied verpflichtet sich, jeden Verlust von Mitgliedskarte unverzüglich bei uns zu melden.

      3.2 Die Mitgliedskarte ist auch als Zahlungsmittel für Getränke und sonstige Produkte in unseren Clubräumen verwendbar. Das Mitglied kann die Mitgliedskarte zu diesem Zweck aufladen. Eine Auszahlung vorhandenen Guthabens ist nicht möglich.

      4. Zahlung

       

      4.1 Befindet sich das Mitglied mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für zwei Monate entspricht, in Verzug, sind wir berechtigt die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit, höchstens aber Beiträge für acht Monate, fällig zu stellen. Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt.

      4.2 Das Mitglied darf nur aufrechnen (i) mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie (ii) mit Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Mängeln oder mit Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn das Mitglied diese Absicht mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrag in Textform angezeigt hat.

      4.3 Bei Entzug des SEPA-Lastschriftmandats wird der jährlich im Voraus zu entrichtende Beitrag abzüglich der schon eingezogenen Zahlung fällig.

      5. Kündigung

       

      Die Mitgliedschaftsvereinbarung ist unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

      6. Haftung

       

      6.1 Wir haften vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nur im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

      6.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.

      7.Hausordnung

       

      Wir sind berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die jeweiligen Clubräume aufzustellen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Clubbetriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

      8. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft

       

      8.1 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich.

      8.2 Wir können bei Zugang zu den Clubräumen Identitätskontrollen anhand eines Ausweisdokuments oder anhand eines Fotos, das das Mitglied zu Vertragsbeginn freiwillig bei uns anfertigen und digital hinterlegen lassen kann, durchführen.

      9. Änderungen dieser AGB

       

      Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der in der Mitgliedsvereinbarung genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Wir werden das Mitglied in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge werden wir das Mitglied bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.

      10. Verbraucherstreitbeilegung

       

      Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen und nehmen daher an einem solchen Verfahren nicht teil.

      11. Datenschutz

       

      Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen uns und den Mitgliedern verarbeiten wir als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und-beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten der Mitglieder. Sofern uns ein Mitglied die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeiten wir die personenbezogenen Daten des Mitglieds auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke der werblichen Ansprache. Wir verarbeiten sämtliche personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Mitglieder entnommen werden.

      Für unsere Verträge gelten die folgenden Bedingungen, die wir hier für Dich zusammengefasst haben:

      1. Vertragsabschluss

       

      1.1 Das Mitglied kann auf unserer Webseite nach Auswahl des gewünschten Tarifs und Leistungsumfangs und Eingabe seiner persönlichen Daten durch Anklicken der Schaltfläche "Kostenpflichtig bestellen" einen verbindlichen Antrag auf Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung (im Folgenden auch „Vertrag“) abgeben. Das Mitglied enthält unverzüglich eine Empfangsbestätigung, die mit der Annahmeerklärung durch uns verbunden ist. In dieser E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus dem Antrag, den AGB und unserer Annahmeerklärung) dem Mitglied von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

      1.2 Das Mitglied ist verpflichtet, uns jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich mitzuteilen.

      2. Leistungsumfang

       

      2.1 Das Mitglied ist im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der Einrichtungen und Clubräume und zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung berechtigt.

      2.2 Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden. Sofern wir freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellen, begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Kunden, diese nutzen zu können. Wir werden unentgeltliche Zusatzleistungen als solche kenntlich machen und behalten uns vor, diese ganz oder teilweise einzustellen. Wir werden die Mitglieder innerhalb angemessener Frist im Voraus über die Einstellung unterrichten.

      3. Mitgliedskarte

       

      3.1 Das Mitglied erhält eine Mitgliedskarte, die ihm den Zutritt zu den Clubräumen ermöglicht und als Nachweis der Zugangsberechtigung dient. Die Mitgliedskarte darf nur von dem Mitglied oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich verwendet und nicht Dritten überlassen werden. Sie ist vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und bei Vertragsbeendigung zurückzugeben. Das Mitglied verpflichtet sich, jeden Verlust von Mitgliedskarte unverzüglich bei uns zu melden.

      3.2 Die Mitgliedskarte ist auch als Zahlungsmittel für Getränke und sonstige Produkte in unseren Clubräumen verwendbar. Das Mitglied kann die Mitgliedskarte zu diesem Zweck aufladen. Eine Auszahlung vorhandenen Guthabens ist nicht möglich.

      4. Zahlung

       

      4.1 Befindet sich das Mitglied mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für zwei Monate entspricht, in Verzug, sind wir berechtigt, die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit, höchstens aber Beiträge für acht Monate, fällig zu stellen. Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt.

      4.2 Das Mitglied darf nur aufrechnen (i) mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie (ii) mit Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Mängeln oder mit Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn das Mitglied diese Absicht mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags in Textform angezeigt hat.

      4.3. Bei Entzug des SEPA-Lastschriftmandats wird der jährlich im Voraus zu entrichtende Betrag abzüglich der schon eingezogenen Zahlung fällig.

      5. Kündigung

       

      Die Mitgliedschaftsvereinbarung ist unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

      6. Haftung

       

      6.1 Wir haften vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nur im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

      6.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.

      7.Hausordnung

       

      Wir sind berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die jeweiligen Clubräume aufzustellen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Clubbetriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

      8. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft

       

      8.1 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich.

      8.2 Wir können bei Zugang zu den Clubräumen Identitätskontrollen anhand eines Ausweisdokuments oder anhand eines Fotos, das das Mitglied zu Vertragsbeginn freiwillig bei uns anfertigen und digital hinterlegen lassen kann, durchführen.

      9. Änderungen dieser AGB

       

      Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der in der Mitgliedsvereinbarung genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Wir werden das Mitglied in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge werden wir das Mitglied bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.

      10. Verbraucherstreitbeilegung

       

      Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen und nehmen daher an einem solchen Verfahren nicht teil. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.

      11. Datenschutz

       

      Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen uns und den Mitgliedern verarbeiten wir als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und-beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten der Mitglieder. Sofern uns ein Mitglied die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeiten wir die personenbezogenen Daten des Mitglieds auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke der werblichen Ansprache. Wir verarbeiten sämtliche personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Mitglieder entnommen werden.

      Im Falle des Online-Vertragsschlusses über diese Webseite kommt die Mitgliedsvereinbarung (im Folgenden auch „Vertrag“) wie folgt zustande:

       

      Du kannst auf unserer Webseite nach Auswahl des gewünschten Tarifs und Leistungsumfangs und Eingabe deiner persönlichen Daten durch Anklicken der Schaltfläche "Kostenpflichtig bestellen" einen verbindlichen Antrag auf Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung abgeben. Du erhältst unverzüglich eine Empfangsbestätigung, die mit der Annahmeerklärung durch uns verbunden ist. In dieser E-Mail wird dir der Vertragstext (bestehend aus dem Antrag, den AGB und unserer Annahmeerklärung) von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

       

      Wird die Mitgliedsvereinbarung nicht über die Webseite, sondern persönlich in einem unserer Studios geschlossen, kommt der Vertrag mit beiderseitiger Unterzeichnung zustande.

       

      Änderung vertragsrelevanter Daten

       

      Du bist verpflichtet, uns jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich mitzuteilen.

      1. Du bist im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der Einrichtungen und Clubräume und zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung berechtigt.

       

      Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden. Sofern wir freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellen, begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Kunden, diese nutzen zu können. Wir werden unentgeltliche Zusatzleistungen als solche kenntlich machen und behalten uns vor, diese ganz oder teilweise einzustellen. Wir werden dich innerhalb angemessener Frist im Voraus über die Einstellung unterrichten.

      2. Du erhältst eine Mitgliedskarte, die dir den Zutritt zu den Clubräumen ermöglicht und als Nachweis der Zugangsberechtigung dient. Die Mitgliedskarte darf nur von dir oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich verwendet und nicht Dritten überlassen werden. Sie ist vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und bei Vertragsbeendigung zurückzugeben. Du verpflichtest dich, jeden Verlust von Mitgliedskarte unverzüglich bei uns zu melden.

       

      Die Mitgliedskarte ist auch als Zahlungsmittel für Getränke und sonstige Produkte in unseren Clubräumen verwendbar. Du kannst die Mitgliedskarte zu diesem Zweck aufladen. Eine Auszahlung vorhandenen Guthabens ist nicht möglich.

      3. Die Zahlung für das Trainingspaket zum Start ist bei Vertragsschluss fällig und wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen. Die weiteren Trainingspakete sind halbjährlich zu zahlen. Sie werden erstmalig im 6. Monat der Mitgliedschaft und anschließend alle 6 Monate, jeweils zusammen mit dem nächsten Mitgliedsbeitrag fällig.

       

      Der Mitgliedsbeitrag ist 14-tägig jeweils dienstags im Voraus zu zahlen.

       

      Wir behalten uns vor, den Mitgliedsbeitrag nach Ablauf der Erstlaufzeit jeweils zum 1. Januar des Kalenderjahres um bis zu 0,50€/Woche zu erhöhen. Auf die Anpassung werden wir dich mindestens einen Monat im Voraus hinweisen.

       

      Befindest du dich mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für zwei Monate entspricht, in Verzug, sind wir berechtigt, die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit fällig zu stellen. Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt.

       

      Du darfst nur aufrechnen mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Mängeln oder mit Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn du diese Absicht mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags in Textform angezeigt hast.

       

      Bei Entzug des SEPA-Lastschriftmandats wird der jährlich im Voraus zu entrichtende Betrag abzüglich der schon eingezogenen Zahlung fällig.

      4. Alle von uns angebotenen Ermäßigungen werden nur gewährt, wenn deren Voraussetzungen vorliegen und du uns dies in hinreichender Form alle 12 Monate nachweist. Du bist verpflichtet, uns über den Wegfall der Voraussetzungen für eine Ermäßigung unverzüglich zu informieren. Bei Wegfall der Voraussetzungen ist für den Rest der Laufzeit des Vertrages der reguläre Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

      5. Die Fitness First Germany GmbH gewährt dir gegen Zahlung von EUR 100,00 bei Vertragsabschluss die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft bei Umzug mit einer Frist von vier Wochen nach Eingang der Ummeldebestätigung des Erstwohnsitzes und Nachweis des neuen Energieversorgers. Der neue Erstwohnsitz muss mindestens 25 km Luftlinie von einem Fitness First Club entfernt sein. Der Beitrag ist mit Vertragsbeginn der Mitgliedschaftsvereinbarung zur Zahlung fällig.

      6. Eine Mitgliedschaftsvereinbarung mit einer ursprünglichen Laufzeit von 12 oder 24 Monaten verlängert sich jeweils für die Dauer von 12 weiteren Monaten, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt gekündigt wird. Die Mitgliedschaftsvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Monat verlängert sich stillschweigend jeweils um einen Monat, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ende der vereinbarten Laufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit gekündigt wird.

       

      Die Mitgliedschaftsvereinbarung ist unter Einhaltung der genannten Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform.

      7. Wir haften vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nur im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertraust und vertrauen darfst. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

       

      Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.

      8. Wir sind berechtigt, eine für dich verbindliche Hausordnung für die jeweiligen Clubräume aufzustellen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Clubbetriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

      9. Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich.

       

      Wir können bei Zugang zu den Clubräumen Identitätskontrollen anhand eines Ausweisdokuments oder anhand eines Fotos, das du zu Vertragsbeginn freiwillig bei uns anfertigen und digital hinterlegen lassen kannst, durchführen.

      10. Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der in der Mitgliedsvereinbarung genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Wir werden dich in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn du nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widersprichst. Auf diese Rechtsfolge werden wir dich bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.

      11. Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen und nehmen daher an einem solchen Verfahren nicht teil. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.

      12. Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen uns und den Mitgliedern verarbeiten wir als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten der Mitglieder. Sofern uns ein Mitglied die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeiten wir die personenbezogenen Daten des Mitglieds auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke der werblichen Ansprache. Wir verarbeiten sämtliche personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Mitglieder entnommen werden.

      AGB 50 – Stand 13. März 2021

        Du schließt deine Mitgliedschaft für die Nutzung einer bestimmten Clubkategorie ab. Welche Clubs zu welcher Clubkategorie gehören, erfährst du in deinem Club oder unter www.FitnessFirst.de.

        Die Clubkategorien berechtigen Dich zu folgenden Clubnutzungen:


        > Clubkategorie 1: Deutschlandweite Nutzung aller Clubs.
        > Clubkategorie 2–5:
        > Multiclub: berechtigt Dich zur Nutzung aller Clubs der gewählten Clubkategorie und aller darunterliegenden.

         

        Bei allen Clubkategorien kannst du ebenfalls eine Daytime Mitgliedschaft abschließen – Nutzungsberechtigung: Mo. – Fr. von Öffnung des Clubs bis 16 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen ab Cluböffnung bis Ende der Öffnungszeiten.

        Durch die freiwillige und unentgeltliche Bereitstellung von Zusatzleistungen durch Fitness First wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Fitness First wird die entsprechenden unentgeltlichen Zusatzleistungen vor der Bereitstellung als solche kenntlich machen, wobei die aus der Mitgliedschaft folgenden Rechte zur Clubnutzung nach Ziffer 1 unberührt bleiben. Aus der Bereitstellung der unentgeltlichen Zusatzleistungen erwächst dir kein Anspruch auf die Nutzung der Zusatzleistung. Fitness First behält sich vor, deren Bereitstellung jederzeit ganz oder teilweise innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung einzustellen. Das auf Grund der Zusatzleistung Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.

        Soweit wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren, verlängert sich dein Vertrag nach Ablauf einer vereinbarten Vertragslaufzeit um die Dauer der ursprünglichen Vertragslaufzeit, maximal jedoch um weitere 12 Monate, es sei denn, du oder wir kündigen den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit beiderseitig mit einer Frist von einem Monat zum Ende der verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Bei der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit von einem Monat beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Ende der Vertragslaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Sie kann z.B. schriftlich oder per E-Mail an [email protected] erfolgen.

        Wir gewähren dir auf deinen Antrag beitragsfreie Pausen von der Mitgliedschaft, sofern du nachweist, dass dir eine sportliche Tätigkeit – im Krankheitsfall, im Fall einer Schwangerschaft oder bei beruflich bedingter Abwesenheit – derzeit nicht möglich ist. Eine Pause kann immer nur für volle Mitgliedsmonate gewährt werden. Fitness First gewährt dir keine Pause bei gekündigter Mitgliedschaft. Deine Mitgliedschaft verlängert sich um die Anzahl der Pausenmonate unabhängig davon, wann diese gekündigt wird. Während deiner Pause darfst du unsere Fitnessclubs nicht nutzen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

        Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu entrichten und wird abhängig vom Vertragsbeginn jeweils alle zwei Wochen dienstags fällig und abgebucht. Ist dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag, dann erfolgt die Lastschrift am darauffolgenden Werktag. Bei von dir zu vertretenden Rücklastschriften berechnen wir dir die uns hierdurch jeweils konkret entstehenden Bankgebühren.

        Die Einmalzahlung wird bei Vertragsschluss fällig und wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen.

        Die halbjährliche Pauschale wird erstmalig zu Beginn des sechsten Monat der Mitgliedschaft fällig und wird mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen. Bis zur Kündigung der Mitgliedschaft wird diese Pauschale alle sechs Monate fällig.

        Du erhältst eine Mitgliedskarte zum Nachweis der Zugangsberechtigung für den jeweiligen Club. In unseren Clubs ist ausschließlich die bargeldlose Zahlung möglich. Deine Mitgliedskarte ist auch als Zahlungsmittel für Getränke und sonstige Produkte in unserem Club verwendbar. Soweit wir dir bei der Aufladung deiner Karte Geldguthaben als Bonus schenken, können diese nur als Warenrabatt im Club eingelöst werden. Eine Auszahlung eines Rabattes oder eines Kartenguthabens ist nicht möglich. Dies gilt auch nach Beendigung deiner Mitgliedschaft. Die Nutzung der Karte und damit das Training in unseren Clubs sind nur dir oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich gestattet. Du bist verpflichtet, deine Mitgliedskarte vor der Nutzung durch Unberechtigte zu schützen, insbesondere jeden Verlust umgehend Fitness First zu melden. Im Falle eines von dir oder deinem Nutzer verschuldeten Verlustes oder verschuldeten Defektes der Karte kostet eine neue Mitgliedskarte 2,– €, wobei du berechtigt bist, nachzuweisen, dass uns ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Wir führen Eingangskontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Karte nur von berechtigten Personen genutzt wird (Identitätskontrolle). Wenn du von dir, oder dein Nutzer von sich, ein Foto bei Vertragsschluss zur Hinterlegung in unserer Verwaltungssoftware anfertigen lässt, können wir die Identitätskontrolle über das hinterlegte Bild durchführen, andernfalls über eine Ausweiskontrolle (behördliches Dokument mit Lichtbild). Die Hinterlegung des Bildes ist freiwillig.

        Gegen Vorlage eines Nachweises über deine Berechtigung, z.B. Arbeitgeberbescheinigung, Firmenausweis, Visitenkarte, Immatrikulationsbescheinigung, Schülerausweis, Berufsschulausweis, Ausbildungsvertrag gewähren wir dir eine Ermäßigung. Zum Erhalt der Ermäßigung musst du uns alle 12 Monate nach Vertragsbeginn einen Nachweis vorlegen, aus dem sich deine fortdauernde Zugehörigkeit ergibt. Solange du uns einen solchen Folgenachweis nicht eingereicht hast, erfolgt keine Ermäßigung nach dem Ablauf des 12. Monats mehr.

         

        > Corporate: Eine Corporate Ermäßigung erhältst du nur, wenn dein Arbeitgeber mit uns Firmenkonditionen für Mitarbeiter vereinbart hat.

         

        > Auszubildender, Schüler oder Student: Bis zu deinem 27. Geburtstag gewähren wir dir gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises eine Ermäßigung deines Mitgliedsbeitrages nach Maßgabe deines Vertrages. Bei Wegfall deiner Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und du zahlst den regulären Mitgliedsbeitrag. Du bist verpflichtet, Fitness First jede Änderung deiner Berechtigungsvoraussetzung mitzuteilen. Einzelne Ermäßigungsarten können nicht kombiniert werden.

        Wir schließen jede Haftung für deine Schäden und für Schäden des von dir benannten Nutzers oder der von dir mitgebrachten Besucher, einschließlich für den Verlust von Wertgegenständen, aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Fitness First beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens Fitness First beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung du vertrauen darfst.

        Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wir werden dir in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Du kannst einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB), z.B. schriftlich oder per E-Mail ([email protected]) widersprechen.

        AGB 49 – Stand 01. November 2019

          Wenn das Mitglied mit Fitness First einen Vertrag online abschließen will, gibt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen" ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Fährt das Mitglied fort, erklärt das Mitglied damit seine Zustimmung dazu, dass beide Vertragsparteien diesen Vertrag mit einer elektronischen oder handgeschriebenen Signatur unterzeichnen und damit bestätigen. Vor Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen" werden dem Mitglied sämtliche eingegebenen Daten angezeigt und er hat die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine Annahmeerklärung von Fitness First per E-Mail („Bestätigungs-E-Mail").

          Mitgliedern, die ihren Vertrag online mit Fitness First abgeschlossen haben, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

          Für unsere Verträge gelten die folgenden Bedingungen, die wir hier für Dich zusammengefasst haben:

          1. Vertragsabschluss

           

          1.1 Das Mitglied kann auf unserer Webseite nach Auswahl des gewünschten Tarifs und Leistungsumfangs und Eingabe seiner persönlichen Daten durch Anklicken der Schaltfläche "Kostenpflichtig bestellen" einen verbindlichen Antrag auf Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung (im Folgenden auch „Vertrag“) abgeben. Das Mitglied enthält unverzüglich eine Empfangsbestätigung, die mit der Annahmeerklärung durch uns verbunden ist. In dieser E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus dem Antrag, den AGB und unserer Annahmeerklärung) dem Mitglied von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

          1.2 Das Mitglied ist verpflichtet, uns jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich mitzuteilen.

          2. Leistungsumfang

           

          2.1 Das Mitglied ist im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der Einrichtungen und Clubräume und zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung berechtigt.

          2.2 Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden. Sofern wir freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellen, begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Kunden, diese nutzen zu können. Wir werden unentgeltliche Zusatzleistungen als solche kenntlich machen und behalten uns vor, diese ganz oder teilweise einzustellen. Wir werden die Mitglieder innerhalb angemessener Frist im Voraus über die Einstellung unterrichten.

          3. Mitgliedskarte

           

          3.1 Das Mitglied erhält eine Mitgliedskarte, die ihm den Zutritt zu den Clubräumen ermöglicht und als Nachweis der Zugangsberechtigung dient. Die Mitgliedskarte darf nur von dem Mitglied oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich verwendet und nicht Dritten überlassen werden. Sie ist vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und bei Vertragsbeendigung zurückzugeben. Das Mitglied verpflichtet sich, jeden Verlust von Mitgliedskarte unverzüglich bei uns zu melden.

          3.2 Die Mitgliedskarte ist auch als Zahlungsmittel für Getränke und sonstige Produkte in unseren Clubräumen verwendbar. Das Mitglied kann die Mitgliedskarte zu diesem Zweck aufladen. Eine Auszahlung vorhandenen Guthabens ist nicht möglich.

          4. Zahlung

           

          4.1 Befindet sich das Mitglied mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für zwei Monate entspricht, in Verzug, sind wir berechtigt, die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit fällig zu stellen. Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt.

          4.2 Das Mitglied darf nur aufrechnen (i) mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie (ii) mit Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Mängeln oder mit Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn das Mitglied diese Absicht mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags in Textform angezeigt hat.

          4.3. Bei Entzug des SEPA-Lastschriftmandats wird der jährlich im Voraus zu entrichtende Betrag abzüglich der schon eingezogenen Zahlung fällig.

          5. Kündigung

           

          Die Mitgliedschaftsvereinbarung ist unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

          6. Haftung

           

          6.1 Wir haften vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nur im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

          6.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.

          7.Hausordnung

           

          Wir sind berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die jeweiligen Clubräume aufzustellen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Clubbetriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

          8. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft

           

          8.1 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich.

          8.2 Wir können bei Zugang zu den Clubräumen Identitätskontrollen anhand eines Ausweisdokuments oder anhand eines Fotos, das das Mitglied zu Vertragsbeginn freiwillig bei uns anfertigen und digital hinterlegen lassen kann, durchführen.

          9. Änderungen dieser AGB

           

          Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der in der Mitgliedsvereinbarung genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Wir werden das Mitglied in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge werden wir das Mitglied bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.

          10. Verbraucherstreitbeilegung

           

          Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen und nehmen daher an einem solchen Verfahren nicht teil. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.

          11. Datenschutz

           

          Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen uns und den Mitgliedern verarbeiten wir als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und-beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten der Mitglieder. Sofern uns ein Mitglied die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeiten wir die personenbezogenen Daten des Mitglieds auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke der werblichen Ansprache. Wir verarbeiten sämtliche personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Mitglieder entnommen werden.

          1. Der Club gewährt dem Nutzer während der Öffnungszeiten gegen das vereinbarte Entgelt die Nutzung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden und vertraglich vereinbarten Leistungen.

           

          2. Die Nutzung der Anlage und der Zusatzleistungen kann nur mit gültigem Mitgliedsausweis erfolgen. Für einen Ersatzausweis wird eine Startgebühr von 29,90 Euro erhoben. Der Verlust des Mitgliedsausweises ist unverzüglich zu melden.

           

          3. Die Rechte des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners übertragbar. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Mitgliedsausweis ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen.

           

          4. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens 9 Wochenbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.

           

          5. Die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden.

           

          6. Die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Der Vertragspartner behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor.

           

          7. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bank- verbindung etc.) dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dem Vertragspartner dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

           

          8. Hinweis nach § 33 BDSG: Es wird darauf hingewiesen, dass das Studio Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, in erforderlichem Umfang speichert.

           

          9. Auf Grundlage der Buchung Getränkebar kann der Kunde während der Trainingszeiten Wasser und Mineralgetränke an den Getränkeautomaten für den persönlichen Bedarf während der Trainingszeit beziehen. Der Getränkebezug ist nur mit Mitgliedskarte möglich. Der Getränkebezug ist auf den persönlichen Bedarf des Kunden während der Trainingszeit beschränkt. Eine Weitergabe von Getränken an Dritte oder die Mitnahme von Getränken zum Konsum außerhalb der Anlage ist nicht gestattet.

           

          10. Auf Grundlage der Buchung Solarium kann der Kunde die vorhandenen Solarien entsprechend seiner persönlichen Hauttypanalyse, maximal jedoch 3 Mal pro Woche für je 15 Minuten nutzen. Eine jederzeitige Nutzungsmöglichkeit wird vom Studio nicht gewährleistet. Die Solariumnutzung ist nur mit Mitgliedskarte möglich. Die Nutzungsmöglichkeit kann insbesondere durch erforderlich werdende Wartungsarbeiten an den Solarien, oder durch die Nutzung durch andere Kunden eingeschränkt sein.

           

          11. Der Vertragspartner ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

           

          12. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

          1. Der Club gewährt dem Nutzer/ der Nutzerin während der offiziellen Öffnungszeiten gegen das vereinbarte Entgelt die Nutzung der vereinbarten Leistungen. Das Startpaket umfassts die Erfassung des Kunden im EDV-System, sowie die Trainingseinweisung.

           

          2. Die Vereinbarung beginnt am: XY. Die Vereinbarung wird auf Wunsch des Nutzers/der Nutzerin zunächst für die Dauer von XY geschlossen. Die Vereinbarung verlängert sich im Anschluss auf unbestimmte Dauer und kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von mindestens 27 Tage in Textformgekündigt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.

           

          3. Leistungsspezifikationen: Das Vertragsmodul "Alle Clubs" berechtigt zum Zutritt in alle In Shape Clubs und der Nutzung folgender Leistungen: Ausdauergeräte / Kraftgeräte / Mineralgetränke / Beweglichkeitstraining / Kurse / Vibrationstraining / Espresso Flat / Milon Zirkel / Solarium / Sauna / Massageliege / Massagesessel / Kinderbetreuung / Lymphdrainage

           

          4. Die vereinbarten wöchentlichen Nutzungsentgelte werden jeweils 14-tägig donnerstags im Voraus zur Zahlung fällig. Das Startpaket ist mit dem ersten wöchentlichen Nutzungsentgelt zu zahlen. 

           

          5. Jeweils zum Ersten eines Jahres kann aufgrund steigender Energie- und Betriebskosten der wöchentliche Gesamtbetrag um bis zu € 0,49 erhöht werden.

           

          6. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, d.h. die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

           

          7. Gerät der Nutzer / die Nutzerin schuldhaft mit mindestens 9 wöchentlichen Entgelten in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Nutzungsentgelte bis zum nächst möglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

           

          8. Die Rechte und Pflichten des Nutzers/der Nutzerin aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Clubs übertragbar.

           

          9. Grundsätzlich gelten die Datenschutzbestimmungen von In Shape, zu finden unter www.fitnessfirst.de/rechtliches/datenschutz

           

          10. Der Nutzer hat die Möglichkeit eine wöchentliche Ruhezeit einzutragen gegen eine Gebühr von 2,50€ / Woche, ohne Angaben von Gründen. Die Pause muss mindestens 14 Tage im Voraus beantragt werden, wobei nur ganze Kalenderwochen berücksichtigt werden können. Ruhezeiten werden nicht an das Ende der Laufzeit angehängt. Innerhalb einer Ruhezeit sind keine normalen Beiträge fällig.

           

          11. Vertragsänderungen sind einmal in 6 Monaten gratis möglich, für jede weitere Änderung fällt eine Verwaltungspauschale von 20€ an. Eine Nachträgliche Änderung der Laufzeit ist nie kostenfrei möglich.

          Für unsere Verträge gelten die folgenden Bedingungen, die wir hier für Dich zusammengefasst haben:

           

          1. Studionutzung

           

          1.1. Höchstpersönliches Nutzungsrecht

          Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden.

           

          1.2. Zugangsberechtigung zum Studio

          Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt verweigern. Das Mitglied verpflichtet sich, das Zutrittsmedium keinem Dritten zu überlassen und für eine sichere Verwahrung zu sorgen. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhaft herbeigeführter Unbrauchbarkeit hat das Mitglied das Zutrittsmediums gegen Zahlung eines Betrags von EUR 22,22 neu zu erwerben; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt nachgelassen.

           

          1.3. Hausordnung, Weisungsrecht

          Es gilt die aushängende Hausordnung. Das Personal ist befugt Weisungen zu erteilen, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder zur Einhaltung der Hausordnung nötig ist. Das Mitglied hat erteilten Weisungen Folge zu leisten.

           

          1.4. Nutzung der Spinde

          Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Von Seiten des Studios werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für in die Spinde eingebrachte Gegenstände übernommen. Das Studio ist berechtigt außerhalb der Öffnungszeiten des Studios belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen.

           

          2. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug

           

          2.1. Fälligkeit

          Das Mitglied hat die Mitgliedsbeiträge für jeweils vier Wochen im Voraus zu erbringen. Die ersten vier Wochenbeiträge werden zusammen mit dem vertraglich vereinbarten Startpaket am Tag der Vertragsunterzeichnung fällig, alle weiteren jeweils mit einem Abstand von 4 Wochen. Im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftmandates ist das Studio berechtigt, mit der erstmaligen Abbuchung vier Wochenbeiträge, das vereinbarte Startpaket und einen etwaigen zeitanteiligen Beitrag für den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erstabbuchung einzuziehen.

           

          2.2. Zahlungsverzug

          Das Mitglied hat dem Studio im Fall eines schuldhaften Zahlungsverzuges Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Kosten einer zweckentsprechenden und angemessenen Rechtsverfolgung zu ersetzen. Hierzu gehören auch Mahnkosten, die mit einem Betrag von 3,00 € je Mahnung berechnet werden.

           

          2.3. Kosten bei Rückbuchungen

          Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.

           

          3. Dauer der Mitgliedschaft

           

          Die Vereinbarung verlängert sich jeweils auf unbestimmte Zeit, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt in Textform gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung. Im Fall der Vereinbarung einer Vorabnutzung bleiben die vereinbarte Vertragslaufzeit und der vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn von der Vorabnutzung unberührt.

           

          4. Haftungsbeschränkung

           

          4.1. Haftungsbeschränkung

          Die Haftung des Studiobetreibers und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

           

          4.2. Haftungsumfang


          Der Studiobetreiber haftet nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.

           

          5. Forderungsabtretung, Weitergabe der personenbezogenen Daten

           

          Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

           

          6. Schlussbestimmungen

           

          6.1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

          Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

           

          6.2. Teilnahme an Streitschlichtung

          Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.

          Für unsere Verträge gelten die folgenden Bedingungen, die wir hier für Dich zusammengefasst haben:

           

          1. Vertragsschluss

           

          1.1. Leistungsumfang

          Das Studio gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten, die durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.

           

          1.2. Zusätzliche Leistungen

          Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen können bei Inanspruchnahme separate Kosten vom Studio erhoben werden.

           

          1.3. Jugendliche

          Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind verpflichtet, dem Studio auf Verlangen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

           

          2. Studionutzung

           

          2.1. Zugangsberechtigung zum Studio

          Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern.

           

          2.2. Hausordnung

          Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.

           

          2.3. Bargeldloses Zahlen

          Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. In diesem Fall können alle Produkte und Leistungen, die das Studio zusätzlich anbietet, vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens und der einzelnen Aufladung sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten im Einzelfall festlegen.

          Während der Laufzeit des Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen, Verrechnung mit Mitgliedschaftsbeiträgen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht.

           

          2.4. Nutzung der Spinde

          Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Von Seiten des Studios werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für in die Spinde eingebrachte Gegenstände übernommen. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.

           

          2.5. Nutzung von Kundenparkplätzen

          Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor.

           

          3. Pflichten des Mitglieds

           

          3.1. Umgang mit dem Zutrittsmedium

          Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums den Verlust unverzüglich im Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt.

           

          3.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

          Die Mitgliedschaft im Studio ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von EUR 150,-. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens oder weitergehende Rechte durch das Studio bleibt unberührt. 

           

          3.3. Gebühr bei Ausstellung des Zutrittsmediums 

          Die Erstausstellung des Zutrittsmediums ist kostenlos. Bei jeder Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums durch das Mitglied erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 22,22 fällig. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

           

          3.4. Änderung persönlicher Angaben 

          Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen. 

           

          3.5. Verletzung von Verhaltenspflichten 

          Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen. 

           

          4. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug

           

          4.1. Entstehung und Fälligkeit von Beitragszahlungen 

          Der Anspruch des Studios gegen das Mitglied auf Zahlung der vereinbarten Mitgliedsbeiträge, das Startpaket sowie der Pauschalen für Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. 

          4.1.1. Monatliche Zahlung

          Mit dem Mitglied wird eine monatliche Zahlungsweise vereinbart. Das Mitglied ist berechtigt, die für die Erstlaufzeit geschuldeten Mitgliedsbeiträge in gleichen monatlichen Raten an das Studio zu erbringen. Monatliche Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus am 01. eines jeden Monats für den jeweiligen Kalendermonat zu zahlen. Die Servicepauschale wird zugleich mit dem Monatsbeitrag zur Zahlung fällig. Das Startpaket wird bei monatlicher Zahlungsweise am Tag der Vertragsunterzeichnung zur Zahlung fällig. 

          4.1.2. Vorabnutzung 

          Wünscht das Mitglied ein Training vor dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, gewährt das Studio dem Mitglied gegen Zahlung eines Vorabnutzungsentgeltes - in zeitanteiliger Höhe des vereinbarten Mitgliedsbeitrags - bereits ab dem gewünschten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit bleibt von der Vorabnutzung unberührt. Das Vorabnutzungsentgelt wird zugleich mit dem ersten Mitgliedsbeitrag fällig.

           

          4.2. Gesamtfälligkeit 

          Gerät das Mitglied, während der Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr als drei Monatsraten in Verzug, werden alle bis zum Ende der Erstlaufzeit geschuldeten Zahlungen sofort zur Zahlung fällig. 

           

          4.3. Zahlungsverzug 

          Das Mitglied hat dem Studio im Fall eines schuldhaften Zahlungsverzuges Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Kosten einer zweckentsprechenden, notwendigen und angemessenen Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu ersetzen. Hierzu gehören auch Mahnkosten, die mit einem Betrag von 3,00 € je Mahnung berechnet werden. 

           

          4.4. Kosten bei Rückbuchungen 

          Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.

           

          5. Dauer der Mitgliedschaft, Vorabnutzung, Kündigung, Stilllegung

           

          5.1. Erstlaufzeit 

          Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine Erstlaufzeit von 1, 12 oder 24 Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. 

           

          5.2. Vertragsverlängerung 

          Wird der Mitgliedsvertrag von dem Mitglied oder dem Studio nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat vor dem Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. 

           

          5.3. Ordentliche Kündigung nach Vertragsverlängerung 

          Im Falle einer Verlängerung des Vertrags nach Ablauf der Erstlaufzeit (Ziffer 5.2.) kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. 

           

          5.4. Außerordentliche Kündigung 

          Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. 

           

          5.5. Form 

          Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die den Erklärenden nicht erkennen lassen, sind unwirksam. 

           

          6. Verhalten im Studio

           

          6.1. Verbotene Substanzen 

          Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. 

          Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von EUR 150,- geltend zu machen. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

           

          6.2. Begleitpersonen  

          Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, sowie Tieren im Studio ist nicht gestattet. 

           

          7. Betreiberwechsel

          Im Falle einer Änderung/Wechsel des Betreibers/Inhabers/Gesellschafters/Eigentümers des Studios, auch durch Verkauf, stimmt das Mitglied einer Übernahme, und damit Fortsetzung des Vertrags zu unveränderten Bedingungen, mit dem neuen – zusätzlichen – Betreiber/Inhaber/Gesellschafter/Eigentümer zu. 

           

          8. Haftungsbeschränkung

           

          8.1. Haftungsbeschränkung 

          Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 

           

          8.2. Höhe der Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten 

          Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne von Ziff. 8.1 haftet das Studio nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Dies gilt nicht, wenn 

           

          1. es sich um einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt;
          2. der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht

           

          9. Forderungsabtretung, Zustimmung zur Weitergabe der personenbezogenen Daten

          Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. 

           

          10. Schlussbestimmungen

           

          10.1. Änderungen dieser AGB 

          Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen. 

           

          10.2. Aufrechnungsverbot 

          Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen. 

           

          10.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 

          Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. 

           

          10.4. Teilnahme an Streitschlichtung 

          Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil. 

           

          Stand 09/2023

          Sprachlicher Hinweis

           

          Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.

          Geltungsbereich

           

          Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume des Studios abgeschlossen werden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden. Sie gelten nicht für Verträge, bei denen das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet, wie beispielsweise den Vertragsabschluss über das Internet oder eine App..

          24/7 Öffnung

           

          In einigen Studios bieten wir die Trainingsmöglichkeit außerhalb der betreuten Zeiten (24/7) an. Wir weisen darauf hin, dass dieses Angebot kostenfrei als zusätzliche Option gebucht werden kann und kein integrativer Bestandteil im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts bei Aufhebung dieser Trainingsmöglichkeit ist. Sollte der Buena Vista Fitnessclub diese zusätzlichen Zeiten nicht mehr anbieten, so besteht kein Sonderkündigungsrecht.

          Voraussetzung für die Teilnahme an den erweiterten Öffnungszeiten ist die Unterzeichnung einer Zusatzvereinbarung. Dieser Zusatzvereinbarung ist unbedingt Folge zu leisten. Verstöße gegen diese Zusatzvereinbarung ziehen unter Umständen eine Sperre der erweiterten Öffnungszeiten mit sich. Diese Sperre berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Bei Hereinbringen von fremden Personen in der personallosen Zeit berechnen wir pro Person und Fall eine Gebühr von 40,– Euro (Tageskarte zzgl. Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühr). Es erfolgt ebenso unverzüglich eine 24/7-Sperre.

          Fälligkeiten/Verzug

           

          Das einmalig zu zahlende Startpaket sowie die Kosten der Chipkarte werden bei Abschluss des Vertrages fällig.

          Die Kosten für die regelmässige Trainingsplananpassung ist erstmals nach Ablauf von 4 Monaten an dem Tag des Monats fällig, welcher zahlenmäßig dem Kalendertag des vereinbarten Vertragsbeginns entspricht, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 6 weiteren Monaten jeweils an dem Kalendertag, der zahlenmäßig dem Kalendertag des vereinbarten Vertragsbeginns entspricht.

          Der auf der Vorderseite angegebene wöchentliche Gesamtbetrag wird jeweils 14-tägig Montags zur Zahlung fällig. Fällt der Fälligkeitstag auf einen Feiertag, so wird der Einzug am darauffolgenden Werktag ausgeführt. Gerät der Kunde im Rahmen der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr als 12 Wochenbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche vertraglich vereinbarten Entgelte bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. Für jede Rücklastschrift wird eine Kostenpauschale von 7,00 Euro berechnet, für jede Mahnung berechnen wir 2,50 Euro. Bei Überweisung gilt der Zahlungsbetrag zzgl. 10% Aufwandspauschale.

          Erhöht sich der Mehrwertsteuersatz, so erhöht sich der Betrag entsprechend. Der Buena Vista Fitnessclub behält sich jeweils zum 01. Januar eines Jahres eine Beitragsanpassung von max. 0,29 EUR/Woche vor.

          Leistungsbeschreibung

           

          Das Startpaket umfasst eine Körperstatusfeststellung sowie eine darauf gestützte Erstellung eines auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Trainingsplans und die anschließende Einweisung in die Trainingsgeräte. Ferner ist eine Einweisung in das Trainingssystem EGYM inkl. HUB-Zentrale in dem Startpaket enthalten.

          Die Chipkarte wird zum angegebenen Preis käuflich vom Kunden erworben und wird nach Vertragsabschluss mit den Kundendaten programmiert und dem Kunden zur weiteren Nutzung übergeben. Die Chipkarte steht nicht lediglich für den Eintritt in das Studio zur Verfügung, vielmehr sind hiermit Zusatzleistungen verbunden: mit der Karte ist der Eintritt ausserhalb der regulären Öffnungszeiten möglich (Zusatzleistung), es können wahlweise heisse und kalte Getränke sowie Shakes und Riegel erworben werden. In einigen Studios ist die Möglichkeit gegeben, das Solarium mit der Karte zu nutzen. Ferner kann die Karte optional genutzt werden, um in anderen Buena Vista Fitnessclubs zu trainieren. Die optional nutzbaren EGYM-Geräte können mit der Chip-Karte genutzt werden. Ebenfalls ist das optional zubuchbare EGYM+ System (Wochenpreis: 2,99 EUR) mit der Chipkarte nutzbar. Letztlich dient die Chipkarte dem optionalen Zugang zum Functional Outdoorpark (Detmold).

          Die Kosten für die regelmässige Trainingsplananpassung dienen der Zurverfügungstellung des Personals für Trainingsfragen während der Vertragslaufzeit. Ferner erhält der Kunde die Möglichkeit, sich jeweils nach Ablauf von 6 Monaten einen neuen Trainingsplan erstellen zu lassen und sich anschließend bei der Umsetzung des umgestellten Trainingsplans für mindestens 30 Minuten von einem Trainer hinsichtlich der Änderungen neu einweisen und beraten zu lassen. Insbesondere handelt es sich hierbei um eine Trainingsfortschrittsanalyse mit entsprechender Trainingsplananpassungsmöglichkeit. Es besteht zudem die Möglichkeit, Online-Kurse, die ausschließlich Mitgliedern zur Verfügung stehen, abzurufen. Zudem ist die Flexibilitätsmessung sowie die Körperanalyse nach Bedarf hierin enthalten. Das Mitglied hat die Möglichkeit, diese Funktion jederzeit an der HUB-Zentrale zu nutzen.

          Die Auswahl der nachfolgenden Leistungsbestandteile – soweit vom Kunden gewählt und gebucht – umfasst:

          • Basislaufzeit (berechtigt zur Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte und Kurse (exkl. Reha Kurse und Spezialkurse)
          • Auswahl Getränkeflat (berechtigt zum Verzehr von Wasser- und Mineralgetränken). Die Weitergabe dieser Getränke an Dritte ist nicht gestattet.
          • Sauna-Nutzung der Sauna zu den angegeben Sauna-Öffnungszeiten (teilnehmende Studios)
          • Massageliege-Nutzung der Massageliege (teilnehmende Studios)
          • Galileo Vibration – Nutzung der Galileo Vibrationsplatte (teilnehmende Studios)

          Mitgliederverwaltung/Streitschlichtungsverfahren/Gewährleistung

           

          Die Mitgliederverwaltung des Studios ist telefonisch erreichbar. Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir dennoch auf eine für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: [email protected]. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

          Haftung

           

          Wir schließen jede Haftung für Ihre Schäden und für Schäden des von Ihnen benannten Nutzers oder von Ihnen mitgebrachter Besucher einschließlich des Verlustes von Wertgegenständen aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Buena Vista Fitnessclubs beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens des Buena Vista Fitnessclubs beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen.

          Nutzung des Outdoorparks und deren Haftung

           

          Wir weisen darauf hin, dass die Nutzung des Outdoorparks auf eigene Gefahr erfolgt. Das Training im Outdoorpark erfolgt ohne besondere Betreuung. Es wird jegliche Haftung für Ihre Schäden ausgeschlossen. Der Outdoorpark wird videoüberwacht. Dies geschieht aus Gründen der Sicherheit (tagsüber) und Überwachung vor Diebstahl und Vandalismus (nachts).

          Hausordnung

           

          • Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen, separat mitgebrachen Sportschuhen betreten werden.

          • Ein sauberes Handtuch ist unbedingt mitzubringen.

          • Im Zuge der Gemeinschaft sind auf folgende Punkte zu achten:

          – Während der Übungen wird auf Stöhnen, lautes Atmen oder Pusten verzichtet (auch hohe Gewichte lassen sich ohne Geräusche bewegen)

          – Auf Eigenhygiene ist zu achten: ein frisches Sport-Shirt zu Beginn ist Pflicht, auf Schweiß-Geruch bereits vor dem Training ist zu verzichten. Bitte bei Bedarf vorher entsprechend Körperpflege betreiben.

           

          • Alle Hanteln und Gewichtsscheiben sind der Größe nach geordnet an ihren Platz zurückzulegen.
          • Geräte und Equipment sind pfleglich zu behandeln. Es ist verboten, Hanteln, Gewichte, Hantelstangen etc. zu werfen, fallen zu lassen oder unnötig „knallen“ zu lassen, um Schäden zu vermeiden.
          • Mitgebrachte Getränke dürfen auf der Trainingsfläche und im Kursraum konsumiert werden. Allerdings ist es untersagt, zerbrechliche oder nicht verschlossene Gläser oder Flaschen mitzuführen. Bitte nutzt spezielle verschließbare Sport-Trinkflaschen.
          • Das Rauchen ist im gesamten Trainingsbereich nicht gestattet.
          • Alkohol und jegliche verbotene Substanzen (Drogen, Anabolika etc.) dürfen nicht im Studio konsumiert werden.
          • Das Training unter Alkoholeinfluss ist untersagt.
            Kinder dürfen nicht auf die Trainingsfläche.
          • Den Anweisungen der Mitarbeiter/Innen ist Folge zu leisten.

           

          Bitte beachten Sie die gesonderten Regelungen für das „24/7“-Training (Training ausserhalb der betreuten Zeiten).

          Bei Nichtbeachtung der Hausordnung kann gegen das Mitglied Hausverbot verhängt sowie der Mitgliedsvertrag seitens des Buena Vista Fitnessclub mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.