Du schließt deine Mitgliedschaft für die Nutzung einer bestimmten Clubkategorie ab. Welche Clubs zu welcher Clubkategorie gehören, erfährst du in deinem Club oder unter www.FitnessFirst.de.
Die Clubkategorien berechtigen Dich zu folgenden Clubnutzungen:
> Clubkategorie 1: Deutschlandweite Nutzung aller Clubs. > Clubkategorie 2–5: > Multiclub: berechtigt Dich zur Nutzung aller Clubs der gewählten Clubkategorie und aller darunterliegenden.
Bei allen Clubkategorien kannst du ebenfalls eine Daytime Mitgliedschaft abschließen – Nutzungsberechtigung: Mo. – Fr. von Öffnung des Clubs bis 16 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen ab Cluböffnung bis Ende der Öffnungszeiten.
Durch die freiwillige und unentgeltliche Bereitstellung von Zusatzleistungen durch Fitness First wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Fitness First wird die entsprechenden unentgeltlichen Zusatzleistungen vor der Bereitstellung als solche kenntlich machen, wobei die aus der Mitgliedschaft folgenden Rechte zur Clubnutzung nach Ziffer 1 unberührt bleiben. Aus der Bereitstellung der unentgeltlichen Zusatzleistungen erwächst dir kein Anspruch auf die Nutzung der Zusatzleistung. Fitness First behält sich vor, deren Bereitstellung jederzeit ganz oder teilweise innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung einzustellen. Das auf Grund der Zusatzleistung Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
Soweit wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren, verlängert sich dein Vertrag nach Ablauf einer vereinbarten Vertragslaufzeit um die Dauer der ursprünglichen Vertragslaufzeit, maximal jedoch um weitere 12 Monate, es sei denn, du oder wir kündigen den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit beiderseitig mit einer Frist von einem Monat zum Ende der verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Bei der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit von einem Monat beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Ende der Vertragslaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Sie kann z.B. schriftlich oder per E-Mail an [email protected] erfolgen.
Wir gewähren dir auf deinen Antrag beitragsfreie Pausen von der Mitgliedschaft, sofern du nachweist, dass dir eine sportliche Tätigkeit – im Krankheitsfall, im Fall einer Schwangerschaft oder bei beruflich bedingter Abwesenheit – derzeit nicht möglich ist. Eine Pause kann immer nur für volle Mitgliedsmonate gewährt werden. Fitness First gewährt dir keine Pause bei gekündigter Mitgliedschaft. Deine Mitgliedschaft verlängert sich um die Anzahl der Pausenmonate unabhängig davon, wann diese gekündigt wird. Während deiner Pause darfst du unsere Fitnessclubs nicht nutzen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu entrichten und wird abhängig vom Vertragsbeginn jeweils alle zwei Wochen dienstags fällig und abgebucht. Ist dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag, dann erfolgt die Lastschrift am darauffolgenden Werktag. Bei von dir zu vertretenden Rücklastschriften berechnen wir dir die uns hierdurch jeweils konkret entstehenden Bankgebühren.
Die Einmalzahlung wird bei Vertragsschluss fällig und wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen.
Die halbjährliche Pauschale wird erstmalig zu Beginn des sechsten Monat der Mitgliedschaft fällig und wird mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen. Bis zur Kündigung der Mitgliedschaft wird diese Pauschale alle sechs Monate fällig.
Du erhältst eine Mitgliedskarte zum Nachweis der Zugangsberechtigung für den jeweiligen Club. In unseren Clubs ist ausschließlich die bargeldlose Zahlung möglich. Deine Mitgliedskarte ist auch als Zahlungsmittel für Getränke und sonstige Produkte in unserem Club verwendbar. Soweit wir dir bei der Aufladung deiner Karte Geldguthaben als Bonus schenken, können diese nur als Warenrabatt im Club eingelöst werden. Eine Auszahlung eines Rabattes oder eines Kartenguthabens ist nicht möglich. Dies gilt auch nach Beendigung deiner Mitgliedschaft. Die Nutzung der Karte und damit das Training in unseren Clubs sind nur dir oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich gestattet. Du bist verpflichtet, deine Mitgliedskarte vor der Nutzung durch Unberechtigte zu schützen, insbesondere jeden Verlust umgehend Fitness First zu melden. Im Falle eines von dir oder deinem Nutzer verschuldeten Verlustes oder verschuldeten Defektes der Karte kostet eine neue Mitgliedskarte 2,– €, wobei du berechtigt bist, nachzuweisen, dass uns ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Wir führen Eingangskontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Karte nur von berechtigten Personen genutzt wird (Identitätskontrolle). Wenn du von dir, oder dein Nutzer von sich, ein Foto bei Vertragsschluss zur Hinterlegung in unserer Verwaltungssoftware anfertigen lässt, können wir die Identitätskontrolle über das hinterlegte Bild durchführen, andernfalls über eine Ausweiskontrolle (behördliches Dokument mit Lichtbild). Die Hinterlegung des Bildes ist freiwillig.
Gegen Vorlage eines Nachweises über deine Berechtigung, z.B. Arbeitgeberbescheinigung, Firmenausweis, Visitenkarte, Immatrikulationsbescheinigung, Schülerausweis, Berufsschulausweis, Ausbildungsvertrag gewähren wir dir eine Ermäßigung. Zum Erhalt der Ermäßigung musst du uns alle 12 Monate nach Vertragsbeginn einen Nachweis vorlegen, aus dem sich deine fortdauernde Zugehörigkeit ergibt. Solange du uns einen solchen Folgenachweis nicht eingereicht hast, erfolgt keine Ermäßigung nach dem Ablauf des 12. Monats mehr.
> Corporate: Eine Corporate Ermäßigung erhältst du nur, wenn dein Arbeitgeber mit uns Firmenkonditionen für Mitarbeiter vereinbart hat.
> Auszubildender, Schüler oder Student: Bis zu deinem 27. Geburtstag gewähren wir dir gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises eine Ermäßigung deines Mitgliedsbeitrages nach Maßgabe deines Vertrages. Bei Wegfall deiner Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und du zahlst den regulären Mitgliedsbeitrag. Du bist verpflichtet, Fitness First jede Änderung deiner Berechtigungsvoraussetzung mitzuteilen. Einzelne Ermäßigungsarten können nicht kombiniert werden.
Wir schließen jede Haftung für deine Schäden und für Schäden des von dir benannten Nutzers oder der von dir mitgebrachten Besucher, einschließlich für den Verlust von Wertgegenständen, aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Fitness First beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens Fitness First beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung du vertrauen darfst.
Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wir werden dir in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Du kannst einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB), z.B. schriftlich oder per E-Mail ([email protected]) widersprechen.
Wenn das Mitglied mit Fitness First einen Vertrag online abschließen will, gibt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen" ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Fährt das Mitglied fort, erklärt das Mitglied damit seine Zustimmung dazu, dass beide Vertragsparteien diesen Vertrag mit einer elektronischen oder handgeschriebenen Signatur unterzeichnen und damit bestätigen. Vor Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen" werden dem Mitglied sämtliche eingegebenen Daten angezeigt und er hat die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine Annahmeerklärung von Fitness First per E-Mail („Bestätigungs-E-Mail").
Mitgliedern, die ihren Vertrag online mit Fitness First abgeschlossen haben, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
AGB 49 – Stand 01. November 2019